19.02.2024
«Er hat immer gesehen, wo es Not gab»
Wer sich ein Leben lang für eine Sache engagiert hat oder wem bestimmte Werte am Herzen liegen, kann vorausschauend zu Lebzeiten regeln, dass entsprechende Organisationen nach seinem Tod begünstigt werden. Auch Herr Wyss* hat vorgesorgt.
«Mein Mann ist gern gereist und in die Welt hinausgegangen. Er war zum Beispiel im Himalaya und wir waren auch zweimal gemeinsam in Kenia», erinnert sich Frau Wyss an ihren verstorbenen Mann. Dreissig Jahre hat das Paar zusammen verbracht: Beiden ging es gesundheitlich gut. «Wir haben die Natur genossen, waren viel wandern und aktiv», erzählt sie. Die 85-Jährige beschreibt ihren Mann als weltoffen, humorvoll.
Herr Wyss hatte laut seiner Frau auch noch eine andere Seite: Als Buchhalter war er ein exakter Mann. «Er scheute sich ausserdem nicht, über den Tod nachzudenken», betont sie. Deshalb hat Herr Wyss auch einen Erbvertrag abgeschlossen. «Er hat immer gesehen, wo es Not gab», so Frau Wyss.
In der Schweiz wurden 2022 ungefähr 88 Milliarden Franken vererbt oder verschenkt. Weniger als ein Prozent davon an wohltätige Organisationen.
Zuerst hat Herr Wyss in seinem Erbvertrag seine Frau begünstigt – wie es das Erbrecht vorsieht. Den Rest seines Vermögens hat er zwischen SolidarMed und einer weiteren Organisation aufgeteilt: «Er hat mit seiner Erbschaft für mich gesorgt, damit es mir finanziell gut geht ohne ihn. Den Rest wollte er an Leute in Not weitergeben. An Institutionen, von denen er wusste, dass das Geld ankommt», erläutert sie.
Fünf gute Gründe für ein Testament
1. Sie schaffen Sicherheit und sorgen für Ihre Liebsten vor.
2. Sie verhindern Streitigkeiten durch klare Verhältnisse.
3. Sie gestalten die Zukunft aktiv mit, über Ihr Leben hinaus.
4. Sie nutzen die Möglichkeit, beispielsweise Ihren engsten Bezugspersonen etwas (Bestimmtes) zu vermachen – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.
5. Sie können die frei verfügbare Quote für Herzensprojekte einsetzen.
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In der Schweiz wurden 2022 ungefähr 88 Milliarden Franken vererbt oder verschenkt. Obwohl über 80 Prozent der Schweizer Haushalte spenden, werden Organisationen mit weniger als einem Prozent der vererbten Summe begünstigt. Und dies, obwohl die Spender:innen zu Lebzeiten angeben, dass sie spenden, weil sie vom Anliegen und Engagement einer Organisation überzeugt sind.
«Es gibt keine Vorschrift, dass man ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen muss. Ich denke, viele Menschen haben Hemmungen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen – vielleicht weil sie es unangenehm finden oder denken, dass es zu kompliziert sei», vermutet Lucy Kormann, die bei SolidarMed für die Privatspenden zuständig ist. In einer Studie von Swissfundraising hat die grösste Gruppe der Befragten angegeben, dass sie keine Organisation begünstigt, weil die Familie vorgeht. Das eine muss aber das andere nicht ausschliessen.
So hat es Herr Wyss vorgemacht: Damit er Werte, die ihm wichtig waren, auch über seinen Tod hinaus unterstützen konnte, hat er in seinem Erbvertrag festgelegt, dass SolidarMed einen Teil seines Nachlasses erhält – aber erst, nachdem seine Frau finanziell gut gestellt war.
*Name von der Redaktion geändert.
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Lucy Kormann
Privatspenden
Tel. +41 41 310 66 60
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